Asbestzement auf dem Dach? Es gibt klare Regeln.
Seit dem Verbot 1993 steckt Asbestzement noch auf vielen Dächern und Fassaden. Wer es entfernt, braucht Sachkunde und eine gesetzeskonforme Umsetzung.
Was das Gesetz vorschreibt
Anzeigepflicht
Arbeiten an Asbestzement müssen vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Sachkundenachweis
Arbeiten dürfen nur von Betrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden.
Entsorgungspflicht
Asbestzement ist Sonderabfall und muss nachweisbar fachgerecht entsorgt werden.
Wir schaffen die Voraussetzung – Sie machen Ihren Job
Fachgerechte Demontage von Asbestzementplatten
Behördenanzeige und Arbeitsplanerstellung
Staubarme Demontage mit Schutzmaßnahmen
Verpackung und Abtransport zur Sonderdeponie
Entsorgungsnachweise für Ihre Dokumentation
Partnermodell für Dachdecker
Sie haben einen Auftrag zur Dachsanierung und der Bestand enthält Asbestzement? Wir übernehmen den Rückbau als Subunternehmer und liefern alle Nachweise.
Kurze Wege. Klare Schnittstellen.
Asbestzement-Projekt geplant?
Melden Sie sich frühzeitig – wir klären die Rahmenbedingungen und erstellen ein Angebot.

