Asbest Ataker – Gesunden Wohnraum schaffen
Dach & Fassade

Asbestzement auf dem Dach? Es gibt klare Regeln.

Seit dem Verbot 1993 steckt Asbestzement noch auf vielen Dächern und Fassaden. Wer es entfernt, braucht Sachkunde und eine gesetzeskonforme Umsetzung.

Pflichten

Was das Gesetz vorschreibt

Anzeigepflicht

Arbeiten an Asbestzement müssen vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Sachkundenachweis

Arbeiten dürfen nur von Betrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden.

Entsorgungspflicht

Asbestzement ist Sonderabfall und muss nachweisbar fachgerecht entsorgt werden.

Für Dachdecker & Zimmereien

Wir schaffen die Voraussetzung – Sie machen Ihren Job

Fachgerechte Demontage von Asbestzementplatten

Behördenanzeige und Arbeitsplanerstellung

Staubarme Demontage mit Schutzmaßnahmen

Verpackung und Abtransport zur Sonderdeponie

Entsorgungsnachweise für Ihre Dokumentation

Partnermodell für Dachdecker

Sie haben einen Auftrag zur Dachsanierung und der Bestand enthält Asbestzement? Wir übernehmen den Rückbau als Subunternehmer und liefern alle Nachweise.

Kurze Wege. Klare Schnittstellen.

Asbestzement-Projekt geplant?

Melden Sie sich frühzeitig – wir klären die Rahmenbedingungen und erstellen ein Angebot.