Gesetzliche Anforderungen bei Asbest
Asbest ist nicht nur ein Gesundheitsthema – es ist ein Rechtsthema. Wer hier Fehler macht, riskiert Bußgelder, Baustopp und persönliche Haftung.
Was das Gesetz vorschreibt
Die wichtigsten Regelungen im Überblick – verständlich erklärt.
TRGS 519
Technische Regeln für GefahrstoffeDie zentrale Vorschrift für den Umgang mit Asbest. Sie regelt, welche Qualifikation erforderlich ist, wie Arbeiten durchgeführt werden müssen und welche Schutzmaßnahmen gelten.
Anzeige der Arbeiten
Pflicht vor ArbeitsbeginnAsbestarbeiten müssen vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ohne Anzeige sind die Arbeiten illegal – unabhängig von der Qualifikation.
Fachbetrieb für Asbest gem. Gefahrstoffverordnung
Wer darf arbeiten?Asbestarbeiten dürfen nur von Betrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden. Der Betrieb muss zudem ein zugelassener Fachbetrieb für Asbest nach Gefahrstoffverordnung sein.
Dokumentationspflicht
Nachweis und FreigabeAlle Arbeiten müssen vollständig dokumentiert werden: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Entsorgungsnachweise und Freimessung.
Wer haftet im Ernstfall?
Bei Asbest geht es nicht nur um Gesundheit, sondern auch um persönliche Haftung. Fehler in der Planung oder Ausführung können dazu führen, dass Bauherren, Auftraggeber und ausführende Firmen persönlich verantwortlich gemacht werden.
Haftung betrifft alle Beteiligten
Bei Verstößen gegen die Asbestvorschriften haften nicht nur ausführende Firmen, sondern auch Bauherren, Auftraggeber und Planer – zivilrechtlich und strafrechtlich.
Genau deshalb ist ein sauberer, dokumentierter Ablauf entscheidend. Wir übernehmen nicht nur die Ausführung, sondern sorgen dafür, dass alle Schritte vollständig, nachvollziehbar und rechtssicher umgesetzt werden.
Wir übernehmen das für Sie
Anzeige der Arbeiten, Dokumentation, Entsorgungsnachweise, Freimessung – wir kümmern uns um die gesamte rechtliche Abwicklung.
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