Asbest Ataker – Gesunden Wohnraum schaffen
Sachkundige nach TRGS 519

Asbest-Beratung von Sachverständigen – unabhängig, klar und sofort verfügbar

Sie haben Fragen zu Asbest in Ihrem Gebäude, planen einen Umbau oder müssen rechtliche Anforderungen klären? Unsere Sachkundigen geben Ihnen eine ehrliche, fachlich fundierte Einschätzung – telefonisch kostenlos.

Wir beraten Privatpersonen, Hausverwaltungen, Architekten, Planer und Bauunternehmen in Baden-Württemberg und Bayern.

Was Sie bekommen

Asbest-Beratung in 4 Bereichen

Von der schnellen Einschätzung bis zur projektbegleitenden Beratung – aus einer Hand.

Erstberatung & Risiko-Einschätzung

Sie schildern, wir bewerten – inklusive konkreter Handlungsempfehlung.

Rechts- und Vorschriftenberatung

TRGS 519, GefStoffV, Anzeigepflicht – wir erklären, was für Ihr Projekt gilt.

Schadstoffkonzept & Sanierungsplan

Strukturierter Plan für Bauherren, Architekten und Generalunternehmer.

Begleitung im Bauverfahren

Sachkundiger als verlässliche Schnittstelle zwischen Bauherr, Behörde und Sanierer.

Häufige Fragen

Antworten zur Asbest-Beratung

Was kostet eine Asbest-Beratung?+

Die telefonische Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich. Eine ausführliche Vor-Ort-Beratung mit Begehung beginnt bei 250 €, wird aber bei Auftrag in der Regel verrechnet.

Wann brauche ich einen Asbest-Sachverständigen?+

Sobald Sie einen Verdacht haben, ein Bestandsgebäude vor 1993 sanieren wollen oder es zu einem Asbest-Vorfall (Bruch, Staubentwicklung) gekommen ist. Auch beim Hauskauf empfiehlt sich eine Beratung zur Risikoeinschätzung.

Was unterscheidet eine Beratung von einer Untersuchung?+

Beratung = Einschätzung, Strategie und Empfehlung durch unsere Sachkundigen. Untersuchung = Materialprobe + Laboranalyse mit verbindlichem Prüfbericht. Häufig brauchen Sie beides – wir bieten alles aus einer Hand.

Welche Pflichten habe ich als Eigentümer?+

Seit 2024 müssen Sie vor Sanierungsarbeiten an Gebäuden vor 1993 prüfen lassen, ob Asbest vorhanden ist (Erkundungspflicht). Bei nachgewiesenem Asbest gelten Anzeige- und Sanierungspflichten nach TRGS 519 und GefStoffV.

Wie schnell kann ich einen Beratungstermin bekommen?+

Telefonisch innerhalb von 24 Stunden. Vor-Ort-Termine in BW & Bayern in der Regel innerhalb von 3–7 Werktagen. Bei akuter Gefährdung schneller.

Sie haben Fragen zu Asbest? Reden Sie mit uns.

Telefonische Erstberatung kostenlos und unverbindlich – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.