Asbest Ataker – Gesunden Wohnraum schaffen
Sachkundig nach TRGS 519

Asbest-Beratung durch Sachkundige – klar, praxisnah und direkt verwertbar

Sie haben Fragen zu Asbest im Gebäude, planen einen Umbau oder müssen rechtliche Anforderungen klären? Wir geben Ihnen eine fachkundige Ersteinschätzung, erklären die nächsten Schritte und zeigen, wann Beprobung, Sanierung, Anzeige oder weitere Untersuchung erforderlich werden können.

Wir beraten Privatpersonen, Hausverwaltungen, Architekten, Planer, Bauunternehmen und Sanierer in Baden-Württemberg und Bayern.

Was Sie bekommen

Asbest-Beratung in 4 Bereichen

Von der ersten Einschätzung bis zur projektbegleitenden Beratung, verständlich, praxisnah und nachvollziehbar.

Ersteinschätzung & Risikoeinordnung

Wir klären Baujahr, geplante Arbeiten, sichtbare Verdachtsmaterialien und die Frage, ob eine Beprobung oder weitere Untersuchung sinnvoll ist.

Vorschriften & Pflichten

Wir erklären verständlich, welche Anforderungen aus GefStoffV, TRGS 519, Anzeige, Sachkunde, Fachkunde und Risikobereich für Ihr Vorhaben relevant sein können.

Schadstoffkonzept & Vorgehensplan

Wir entwickeln eine klare Vorgehensweise für Planung, Untersuchung, Sanierung, Entsorgung und Nachweisführung, abgestimmt auf das konkrete Objekt.

Begleitung im Bauablauf

Wir unterstützen bei Abstimmung zwischen Bauherr, Planer, ausführenden Firmen, Labor und Behörde, damit Risiken früh erkannt und sauber eingeordnet werden.

Beratung statt Gutachten

Unsere Asbest-Beratung dient der fachlichen Einordnung und Vorbereitung weiterer Schritte. Sie ersetzt kein öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten und kein vollständiges Schadstoffkataster. Bei Bedarf unterstützen wir bei der Klärung, ob eine Untersuchung, Laboranalyse, Sanierung oder externe Begutachtung sinnvoll ist.

Vorträge & Aufklärung

Wir halten Vorträge und klären auf

Für Kommunen, Schulen, Firmen, Hausverwaltungen und Planer – sachkundig, praxisnah und verständlich.

Asbest ist ein Thema, das viele Menschen, Mitarbeitende und Entscheider betrifft, ohne dass alle Beteiligten den aktuellen Stand kennen. Wir bieten Vorträge, Schulungsimpulse und Informationsveranstaltungen an, um Wissen verständlich weiterzugeben und typische Unsicherheiten im Umgang mit Asbest zu klären.

Gesetzliche Lage & Änderungen

GefStoffV, TRGS 519, neue Anforderungen, Anzeigepflicht und aktuelle Entwicklungen verständlich erklärt.

Haftung & Verantwortung

Wer trägt im Bauablauf welche Pflichten – Bauherr, Veranlasser, Planer und ausführendes Unternehmen.

Praxis & Fallbeispiele

Typische Verdachtsmaterialien, reale Situationen aus dem Bestand und nachvollziehbare Vorgehensweisen.

Erkennen & richtig reagieren

Woran lässt sich Asbestverdacht erkennen, was tun bei Funden, wann Probenahme oder weitere Untersuchung sinnvoll ist.

Kommunen & Behörden

Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende, Bauämter und kommunale Liegenschaften.

Schulen & Bildungseinrichtungen

Aufklärung zu Asbest in Bestandsgebäuden, Umgang mit Verdachtsmomenten und nächste Schritte.

Firmen & Belegschaften

Schulungsimpulse für Bauunternehmen, Hausverwaltungen, Handwerk und Facility-Teams.

Vortrag oder Informationsveranstaltung anfragen

Format, Dauer und Inhalte stimmen wir individuell mit Ihnen ab – vor Ort oder digital.

Vortrag anfragen
Häufige Fragen

Antworten zur Asbest-Beratung

Was kostet eine Asbest-Beratung?+

Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist in der Regel kostenlos. Eine ausführliche Beratung, ein Vor-Ort-Termin oder eine schriftliche Einschätzung werden je nach Aufwand angeboten. Vorab erhalten Sie eine klare Kosteneinschätzung.

Wann brauche ich einen Asbest-Sachkundigen?+

Sobald bei Arbeiten im Bestand ein Asbestverdacht besteht oder Arbeiten an potenziell asbesthaltigen Materialien geplant sind, sollte eine sachkundige Einschätzung erfolgen. Besonders relevant ist das bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993, bei Bodenbelägen, Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen, Asbestzement, Rohrisolierungen und Brandschutzbauteilen.

Was unterscheidet Beratung von Untersuchung?+

Beratung bedeutet: Wir bewerten die Situation anhand von Baujahr, Unterlagen, Bildern, geplanter Tätigkeit und sichtbaren Verdachtsmomenten und empfehlen das weitere Vorgehen. Untersuchung bedeutet: Zusätzlich werden Materialproben entnommen und durch ein Fachlabor analysiert. Häufig ist beides sinnvoll: erst Einschätzung, dann gezielte Probenahme.

Welche Pflichten habe ich als Eigentümer oder Veranlasser?+

Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten veranlasst, muss vorhandene Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte sowie zu bekannten oder vermuteten Gefahrstoffen bereitstellen. Ob weitere Untersuchung nötig ist, hängt vom Objekt, der geplanten Tätigkeit und der vorhandenen Datenlage ab.

Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?+

Eine telefonische Ersteinschätzung ist oft kurzfristig möglich. Vor-Ort-Termine in Baden-Württemberg und Bayern stimmen wir je nach Entfernung, Dringlichkeit und Projektumfang ab.

Ist die Beratung ein Gutachten?+

Nein. Unsere Beratung ersetzt kein öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten und kein vollständiges Schadstoffkataster. Sie dient als fachkundige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Wenn ein formelles Gutachten erforderlich ist, empfehlen wir die Einbindung eines geeigneten Sachverständigen.

Kann die Beratung auch schriftlich erfolgen?+

Ja. Je nach Bedarf erhalten Sie eine kurze schriftliche Einschätzung, eine Handlungsempfehlung oder nach einer Untersuchung einen Bericht mit Laborbefund und Fotodokumentation. Umfang und Ziel der Unterlage werden vorab klar festgelegt.

Sie sind unsicher, ob Asbest betroffen ist?

Senden Sie uns Baujahr, Fotos und eine kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und sagen Ihnen, ob Beratung, Beprobung oder weitere Untersuchung sinnvoll ist.