Asbest-Beratung von Sachverständigen – unabhängig, klar und sofort verfügbar
Sie haben Fragen zu Asbest in Ihrem Gebäude, planen einen Umbau oder müssen rechtliche Anforderungen klären? Unsere Sachkundigen geben Ihnen eine ehrliche, fachlich fundierte Einschätzung – telefonisch kostenlos.
Wir beraten Privatpersonen, Hausverwaltungen, Architekten, Planer und Bauunternehmen in Baden-Württemberg und Bayern.
Asbest-Beratung in 4 Bereichen
Von der schnellen Einschätzung bis zur projektbegleitenden Beratung – aus einer Hand.
Erstberatung & Risiko-Einschätzung
Sie schildern, wir bewerten – inklusive konkreter Handlungsempfehlung.
Rechts- und Vorschriftenberatung
TRGS 519, GefStoffV, Anzeigepflicht – wir erklären, was für Ihr Projekt gilt.
Schadstoffkonzept & Sanierungsplan
Strukturierter Plan für Bauherren, Architekten und Generalunternehmer.
Begleitung im Bauverfahren
Sachkundiger als verlässliche Schnittstelle zwischen Bauherr, Behörde und Sanierer.
Für wen unsere Asbest-Beratung gemacht ist
Privateigentümer
Asbest-Verdacht im Eigenheim, vor Renovierung oder beim Hauskauf.
Mehr erfahrenArchitekten & Planer
Schadstoff-Konzepte, Ausschreibungstexte und projektbegleitende Beratung.
Mehr erfahrenHausverwaltungen & Bauträger
Bestandsbewertung, Sanierungsstrategie und rechtssichere Dokumentation.
Mehr erfahrenAntworten zur Asbest-Beratung
Was kostet eine Asbest-Beratung?+
Die telefonische Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich. Eine ausführliche Vor-Ort-Beratung mit Begehung beginnt bei 250 €, wird aber bei Auftrag in der Regel verrechnet.
Wann brauche ich einen Asbest-Sachverständigen?+
Sobald Sie einen Verdacht haben, ein Bestandsgebäude vor 1993 sanieren wollen oder es zu einem Asbest-Vorfall (Bruch, Staubentwicklung) gekommen ist. Auch beim Hauskauf empfiehlt sich eine Beratung zur Risikoeinschätzung.
Was unterscheidet eine Beratung von einer Untersuchung?+
Beratung = Einschätzung, Strategie und Empfehlung durch unsere Sachkundigen. Untersuchung = Materialprobe + Laboranalyse mit verbindlichem Prüfbericht. Häufig brauchen Sie beides – wir bieten alles aus einer Hand.
Welche Pflichten habe ich als Eigentümer?+
Seit 2024 müssen Sie vor Sanierungsarbeiten an Gebäuden vor 1993 prüfen lassen, ob Asbest vorhanden ist (Erkundungspflicht). Bei nachgewiesenem Asbest gelten Anzeige- und Sanierungspflichten nach TRGS 519 und GefStoffV.
Wie schnell kann ich einen Beratungstermin bekommen?+
Telefonisch innerhalb von 24 Stunden. Vor-Ort-Termine in BW & Bayern in der Regel innerhalb von 3–7 Werktagen. Bei akuter Gefährdung schneller.
Sie haben Fragen zu Asbest? Reden Sie mit uns.
Telefonische Erstberatung kostenlos und unverbindlich – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

